Energieausweis
Bei uns erhalten Sie -als zusätzliche Inklusivleistung- nach Abschluß aller energetischen Maßnahmen einen Energieausweis.
Laut der Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV) ist bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes muss dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis zugänglich gemacht werden (Ausnahme Gebäude unter Denkmalschutz).


